Freundeskreis für Kirchenmusik in Friedrichshafen
Freundeskreis für Kirchenmusik Friedrichshafen
Präambel ...
... aus der Satzung des 1995 gegründeten Freundeskreis für Kirchenmusik:
Kirchenmusik braucht Freunde....
die durch ihr Engagement helfen, dass kirchenmusikalische Aufführungen auch künftig auf einem hohen Niveau realisiert werden können. Diesem Anliegen widmet sich der Freundeskreis für Kirchenmusik in der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen e. V. Die Mitgliedsbeiträge und Spenden (beides steuerlich abzugsfähig) tragen dazu bei, die drastischen Mittelbeschränkungen seitens der Evangelischen Kirchengemeinde bei der Kirchenmusik und die zurückgehende Förderung aus öffentlichen Kassen teilweise aufzufangen. Als kirchenmusikalisch Interessierte erhalten und fördern wir die kirchenmusikalische Arbeit in der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen.
Werden Sie Mitglied im Freundeskreis für Kirchenmusik in der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen e. V. oder schenken Sie Ihren Freunden eine Mitgliedschaft für ein Jahr oder länger!
Als Mitglied können Sie Ihre persönlichen Wünsche und Vorschläge für die künftige Programmgestaltung einbringen. Der Vorstand wird bemüht sein, die Anregungen nach Möglichkeit aufzugreifen. Und als Mitglied werden Sie zur jährlichen Mitgliederversammlung eingeladen.
Die Geschenkidee für Ihre Musik liebenden Verwandten und Freunde:
Eine Mitgliedschaft für ein Jahr oder auf Wunsch gerne länger.
Jahresbeiträge: Einzelmitgliedschaft: 16.- € , Ehepaarmitgliedschaft: 26.- €
Jurist. Personen-Mitgliedschaft: ab 110.- €
Bankverbindungen:
Sparkasse Bodensee IBAN: DE79 6905 0001 0020 1202 91 BIC: SOLADES1KNZ
Volksbank Bodensee-Oberschwaben IBAN: DE41 6519 1500 0008 2140 00 BIC: GENODES1TET
Der Freundeskreis für Kirchenmusik in der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen e. V. ist vom Finanzamt Friedrichshafen als steuerbegünstigte kirchliche Körperschaft anerkannt. Gerne stellt der Verein für eingegangene Spenden eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus.